Als erfahrener und zugelassener Meisterbetrieb sind wir seit über 40 Jahren Partner von:
Architekten & Ingenieuren
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Städten & Gemeinden
Stadtwerken & Energieversorgern
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Blitzschutz ist vorbeugender Brandschutz, daher fordert der Gesetzgeber:
Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 44
Blitzschutzanlagen
„Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.“